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In Italien unterliegen Spenden an politische Parteien genauen Regeln, die vorsehen, dass politische Parteien selbst die Spenden beim Innenministerium registrieren müssen.
Spenden an politische Parteien genießen keine steuerlichen Vorteile, daher sind sie nicht von der Steuer absetzbar oder abzugsfähig, im Gegensatz zu Spenden an gemeinnützige Organisationen und staatlich anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen.
Es ist jedoch möglich, eine Steuerermäßigung zu erhalten, wenn Sie eine Spende an einen Kandidaten im Rahmen eines Wahlkampfes tätigen. Tatsächlich werden nach italienischem Recht Spenden an einen Kandidaten oder eine Wahlliste als Wahlkampfausgaben betrachtet und sind in Höhe von bis zu 10% des insgesamt erklärten Einkommens von der Einkommensteuererklärung abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 1.032,91 Euro pro Kandidat oder Wahlliste.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Spenden an politische Parteien und Kandidaten genau und gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln registriert und dokumentiert werden müssen. Andernfalls könnten rechtliche Konsequenzen und Sanktionen drohen.