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Finanzielle Bildung

Finanzielle Bildung ist ein wichtiges Thema und heute aktueller denn je. Bereits mit Beschluss (Nr. 244 vom 07.04.2020 – Gesellschaftliche Bildung) wurde dies verabschiedet, dieses Thema in den Schulen aufzunehmen. Beschluss siehe Anhang.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Wurde dieses Thema in dem Lehrplan bereits aufgenommen?

2. Wenn Nein, warum nicht? Ab wann gedenken die Landesräte diesen Beschluss umzusetzen?

3. Wenn Ja, wie wird das Thema bei den Schülern, Lehrern sowie Eltern aufgenommen?

Bozen, 17.02.2023

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner

Anhang:
Beschluss Nr. 244
Anlage A
Anlage B
Anlage C 


Antwort vom LR Achammer

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Anfrage zur aktuellen Fragestunde vom 17.02.2023 (Nr. 40/März/2023) und darf wie folgt antworten.

Zu Frage 1: Wurde dieses Thema in dem Lehrplan bereits aufgenommen?
Ja. Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 244 vom 07.04.2020 die Rahmenrichtlinien des Landes abgeändert und dabei den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung verpflichtend für alle Klassen der Grund-, Mittel- und Oberschule eingeführt. Die Gesellschaftliche Bildung umfasst insgesamt acht Bereiche, darunter den Bereich Wirtschaft und Recht. Im Bereich Wirtschaft und Recht sind die Bildungsziele der Finanziellen Bildung enthalten. Die Rahmenrichtlinien sind die verbindliche Grundlage für die Bildungstätigkeit an den Südtiroler Schulen und sind für die Grund- und Mittelschule seit 2009, für die Oberschule seit 2010 bzw. 2012 an die Stelle der früheren Lehrpläne getreten.

Zu Frage 2: Wenn Nein, warum nicht? Ab wann gedenken die Landesräte diesen Beschluss umzusetzen?
Nicht zutreffend, weil Frage 1 mit Ja beantwortet wurde.

Zu Frage 3: Wenn Ja, wie wird das Thema bei den Schülern, Lehrern sowie Eltern aufgenommen?
Dazu liegen der Bildungsdirektion keine konkreten Informationen vor. Die Bildungsdirektion erhebt nicht, wie bestimmte Themenfelder bzw. Inhalte, welche in den Rahmenrichtlinien vorgesehen sind, von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen aufgenommen werden, auch nicht bezogen auf den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung.

Freundliche Grüße

Philipp Achammer
Landesrat

AKTIE

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