Die deutsche Regierung diskutiert derzeit das Heizen mit Gas und Öl ab 2025 zu verbieten.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie steht die Südtiroler Landesregierung dazu?
2. Gedenkt diese ebenso mittel oder langfristig das Heizen mit Öl und/oder Gas zu verbieten?
Bozen, 01.03.2023
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LR Vettorato
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Unterholzner,
der Klimaplan Südtirol 2040 sieht die Klimaneutralität für Südtirol im Jahr 2040 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine schrittweise Abkehr von den fossilen Energieträgern notwendig. Dies soll zuerst dort geschehen, wo es bereits ausgereifte Alternativen zur Nutzung fossiler Energieträger gibt. Die CO2- Emissionen durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen stellen die zweitgrößte Emissionsquelle dar. In diesem Bereich wurden bereits Erfolge durch hohe Baustandards, durch die Umstellung auf erneuerbare Energien sowie durch effizientere Heizkessel erzielt. Die Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist bereits so ausgereift, dass ein zunehmender Trend für den Einbau von Wärmepumpen und Biomassekesseln vor allem in Neubauten zu verzeichnen ist.
Frage 1: Wie steht die Südtiroler Landesregierung dazu?
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgas-Emissionen sukzessive so zu reduzieren, dass Südtirol im Jahr 2040 klimaneutral ist. Dabei soll der Heizöl- und Gasverbrauch bis 2030 um 60 % und bis 2037 um 85 % reduziert werden. Dies soll zum einen über die Eindämmung des Wärmebedarfs (Reduktion 20 %) und zum anderen über die Substitution von Öl und Gas durch klimaneutrale Energieträger erfolgen. (Aktionsfeld 6.5 des Klimaplans Südtirol 2040 ).
Frage 2: Gedenkt diese ebenso mittel oder langfristig das Heizen mit Öl und/oder Gas zu verbieten?
Der Klimaplan Südtirol 2040 sieht folgende Maßnahmen für den Ausstieg von fossilen Brennstoffen für Heizzwecke im Aktionsfeld 6.5. vor:
- Bei Neubauten ist ab 2023 der Einbau von Ölheizungen untersagt;
- keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden, welche sich in der Versorgungszone eines Fernheizwerkes befinden, eingebaut werden dürfen. Außerhalb dieser Zonen sowie beim Austausch der Heizanlage ist die Verwendung von fossilen Brennstoffen nur mehr dann erlaubt, wenn der Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen und anderen Energieerzeugern aus erneuerbaren Quellen aus technisch-wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden muss.
Da in den kommenden Monaten die aktualisierte Version der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht werden soll, wird das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 16/2020 dahingehend überabeitet, dass, sowohl die neuen europäischen Vorschriften als auch die Maßnahmen zur Abkehr von fossilen Energieträgern, die im Klimaplans Südtirol 2040 enthalten sind, aufgenommen werden.
Mit den besten Grüßen
Der Landesrat
Giuliano Vettorato