Die Tageszeitung berichtete erst kürzlich vom Dieselaustritt am Krankenhaus Bozen. Liest man den Artikel hat man den Eindruck als wolle die Sanität denVorfall vertuschen. Stellt man sich vor es würde einem Bauern oder einem Unternehmer passieren, dann würde dieser sofort als respektlosen Umgang mit der Umwelt abgestempelt.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wird dieser Vorfall untersucht, um die Ursache zu klären?
2. Haben die öffentlichen Betriebe bzw. Sanitätsbetriebe nicht dieselben Vorschriften einzuhalten, wie die Privatunternehmen, wo ein doppelter Tank oder Auffangbecken mit 100% Füllvolumen vorgeschrieben ist?
3. Aus welchem Grund, werden Anrainer nicht sofort informiert, darauf hingewiesen und gewarnt?
Bozen, 14.06.2021
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort im Plenum am 29.06.2021 von LR Widmann
WIDMANN (Landesrat für Gesundheit, Digitale Infrastruktur, Genossenschaftswesen – SVP):
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Unterholzner,
der Fall wurde vorher bereits vom Kollegen Vettorato sehr eingehend und detailliert geschildert. Es gab absolute Transparenz in der Verwaltungsabwicklung und Kontrolle. Der Vorfall wird verwaltungstechnisch untersucht, um die Ursache des Geschehens zu klären. Private Unternehmen und öffentliche Betriebe haben dieselben Vorschriften wie doppelter Tank, Auffangbecken usw. Somit unterliegen sie denselben Auflagen. Der Sanitätsbetrieb hat den Vorfall sofort den zuständigen Gemeinde- und Landesämtern für Gewässer- und Bodenschutz sowie dem Zivilschutz und der Umweltagentur mitgeteilt. Der Vorfall wird noch untersucht und es wird sicher einen Abschlussbericht geben.
Replik vom Abg. Unterholzner
UNTERHOLZNER (ENZIAN):
Lieber Landesrat, ich habe die Fragen und Antworten vorher sehr aufmerksam mitverfolgt. Das, was Sie sagen, stimmt nicht. Ich habe meine Fragen mit jenen der Kollegen verglichen, wobei ich etwas völlig anderes gefragt habe. Wenn Sie sagen, dass die Auflagen dieselben sind wie für ein Privatunternehmen, so wäre es gar nicht möglich gewesen, dass ein Dieselaustritt ins Grundwasser kommt. Das Grundwasser, wo sich der Schlauch vom Dieselmotor gelöst hat, ist ins Freie gegangen und damit ins Weiß- oder Abwasser. Wenn dieser Motor genauso über dem Becken stehen würde und unterhalb das Auffangbecken wäre, so wie es eigentlich vorgeschrieben ist, dann wäre der Diesel nicht ins Grundwasser bzw. Freie gekommen. Genau das war meine Frage. Deshalb bin ich mit Ihrer Antwort nicht zufrieden, weil sie nicht dem entspricht, was ich gefragt habe. Trotzdem würde ich Sie ersuchen, mir Ihre Antwort auszuhändigen, damit ich sie zu meinen Akten geben kann.