Laut Europäischer Richtlinie Nr. 953/2021 darf niemand diskriminiert werden, nur weil er sich nicht impfen lassen will. Alle Schüler/innen – auch die Volljährigen – bekommen die Tests kostenfrei, Universitätsstudent/innen aber nicht.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Findet die Landesregierung das gerecht?
2. Wenn ‚nein‘, was gedenkt sie zu tun?
Bozen, 01.09.2021
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LR Widmann
Zur Anfrage wird Folgendes mitgeteilt:
Laut Europäischer Richtlinie Nr. 953/2021 darf niemand diskriminiert werden, nur weil er sich nicht impfen lassen will. Alle Schüler/innen – auch die Volljährigen – bekommen die Tests kostenfrei, Universitätsstudent/innen aber nicht.
1. Findet die Landesregierung das gerecht?
2. Wenn ‚nein‘, was gedenkt sie zu tun?
Das Ziel aller Länder in ganz Europa und auf der ganzen Welt ist so viele Menschen wie möglich zu impfen.
Es ist nämlich mittlerweile bekannt, dass die Impfung die einzige Waffe für die Bekämpfung des Coronavirus ist und die Menschen zumindest vor einem schweren Verlauf der Krankheit gut schützt.
Daher wird der Fokus nun auf verschiedene Initiativen im Bereich der Impfungen gelegt.
Kostenlose Antigentests können nur von jenen Personen in Anspruch genommen werden, die sich wegen einer Kontraindikation nicht impfen lassen dürfen.
Kostenlos in der Volks- und Mittelschule werden nur mehr die Schnelltests sein, welche aber zum Zwecke von Screenings verwendet werden, die nebenbei freiwillig bleiben.
Der Ministerrat hat am 10. September 2021 eine neue Verordnung erlassen, wonach
– ab sofort in den Universitäten auch den Studenten selbst nur mehr ein Zugang mit dem Green Pass erlaubt ist.
– auch in den Schulen ist der Zutritt nur mehr mit Green Pass erlaubt. Die Schüler sind aber hier von der Pflicht ausgenommen.
Mit freundlichen Grüßen.
Thomas Widmann
Landesrat