Enzian Südtirol

Politik für die Menschen

baustelle

Green Pass auf der Arbeitsstelle

Der Grüne Pass behält seine Gültigkeit den ganzen Arbeitstag, auch wenn er im Laufe des Tages verfällt.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Frage:

1. Wie funktioniert diese Regelung z.B. bei Handwerkern oder Lehrpersonen, wenn sie an einem Tag auf mehr als einer Baustelle bzw. Schule arbeiten?

Bozen, 26.10.2021

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Antwort von LR Achammer

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Anfrage zur aktuellen Fragestunde vom 26.10.2021 (Nr. 43/Nov/2021) und darf Ihnen als zuständiger Landesrat wie folgt antworten.

Zu Frage 1: Wie funktioniert diese Regelung z.B. bei Handwerkern oder Lehrpersonen, wenn sie an einem Tag auf mehr als einer Baustelle bzw. Schule arbeiten?
Auf Baustellen muss, aufgrund der Interferenzrisiken, der Sicherheitskoordinierungsplan die Modalitäten der Kontrollen über den “Grünen Pass” festlegen; bei einem einzigen ausführenden Unternehmen muss dieses auch die Handwerker (Selbständige ohne eigenes Personal) in die Kontrollorganisation der Baustelle aufnehmen. In allen anderen Fällen wird die Kontrolle des “Grünen Passes” vom auftraggebenden Betrieb oder von der Schule, an welcher die Unterrichtstätigkeit ausgeübt wird, beim Zutritt zu den Arbeitsstätten bzw. beim Eintritt in das Schulgebäude durchgeführt und gegebenenfalls der Zutritt verweigert. Bei mehrmaligen Wechsel der Baustelle, Firmengeländes des Auftraggebers oder der Schule muss die Kontrolle bei jedem einzelnen Arbeitsort durchgeführt werden.

Freundliche Grüße

Philipp Achammer
Landesrat

AKTIE

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