In der Zwischenzeit weiß man, dass auch die Geimpften ansteckend sind oder angesteckt werden können. Ungeimpfte werden für die hohen Inzidenzen und die Belegung der Krankenhäuser verantwortlich gemacht. Sind wirklich die Ungeimpften die Schuldigen? Laut Aussage Dr. Gänsbacher nimmt der Impfschutz nach 4 Monaten rapide ab.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Weshalb müssen sich Geimpfte keinen Test unterziehen, wohlwissend dass diese ansteckend sind und genauso anstecken können und somit dazu beitragen das Virus weiter zu verbreiten?
2. Bitte um Erklärung, welchen Sinn der Green Pass für Geimpfte bewirken soll?
3. Ab welchem Monat nach der letzten Impfung gilt man als Ungeimpft?
Bozen, 22.11.2021
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort im Plenum von LR Widmann
WIDMANN (Landesrat für Gesundheit, Breitband, Genossenschaftswesen – SVP):
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werter Kollege Unterholzner, die Wissenschaft ist relativ einheitlich der Meinung, dass Geimpfte weniger Viruslast aufbauen und folglich wenig und weniger lange ansteckend sind. Natürlich können sie sich trotzdem anstecken und müssen trotzdem die Verhaltensregeln – Tragen der Maske wo vorgesehen – befolgen. Alle kontinuierlich zu testen, ist sowohl aus organisatorischen Gründen nicht möglich und wird vom Gesundheitsministerium und dessen wissenschaftlichen Beratern nicht gefordert. Kontinuierliches Testen ist eine riesige Kostenfrage. Wenn Sie bedenken, dass ein Test ungefähr 3 Euro kostet, dann wären das viele Millionen Euro, wenn man flächendeckend testen würde. Wenn man sich ein bisschen an die Regeln hält, dann könnten die Gelder gezielter und sinnvoller eingesetzt werden. Aus den in Punkt 1 genannten Gründen wurde vom Ministerrat das Amtsblatt vom 26.11.2021, Nr. 176, veröffentlicht, in welchem verschärfte Regeln zum Green Pass festgelegt wurden. In Artikel 5 wird dort von der Verwendung des Green Pass nach Impfung oder Genesung gesprochen. Demnach kann auf Ihre Frage nicht eingegangen werden, da es sich nicht um einen Green Pass nur für Geimpfte handelt. Zu Frage Nr. 3. Man gilt zeitlebens als geimpft. Die Daten im Impfregister werden ja nicht herausgelöscht, auch wenn der entsprechende Green Pass nicht mehr gültig ist. Wenn sich die Frage auf die Gültigkeit des Green Passes bezieht, so ist diese nun auch im Gesetzesdekret Nr. 172 geregelt. Generell gilt der Green Pass 9 Monate nach einer Booster-Impfung, nach einem abgeschlossenen Impfzyklus.
WIDMANN (Landesrat für Gesundheit, Digitale Infrastruktur, Genossenschaftswesen – SVP):
Ich kann Ihnen mehrere Quellen wissenschaftlicher Natur liefern. Wenn Sie mir eventuell eine Mail schreiben, dann kann ich Ihnen viele Quellen nennen, die das sagen.
Replik vom Abg. Unterholzner
UNTERHOLZNER (ENZIAN):
Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Sie sprechen von Wissenschaft.
Haben Sie dazu die Quelle, welche Wissenschaft das sagt?