Laut direkter Informationen von mehreren betroffenen Personen der Gesundheitsberufe wurden einige suspendiert, wiederum eingestellt (mit Rückbezahlung der ausstehenden Gehälter), um dann wieder suspendiert zu werden. Dies aufgrund offensichtlicher fehlerhafter Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Prozedur.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Warum wurde der Besitz eines Green Passes für das Personal der Gesundheitsberufe als geeignete Maßnahme für die Einhaltung des Gesetzesdekretes Nr. 44/2021, Art. 4, Absatz 6, nicht sofort angewandt (so wie es andere Regionen Italiens auch tun), damit diese weiterhin arbeiten können und bei der Bewältigung dieser Pandemie, sowie die Aufrechterhaltung der Aufgaben des Sanitätsbetriebes, maßgeblich beitragen zu können?
2. Wieviel öffentliche Steuergelder wurde aufgrund von administrativen Fehlern während der Suspendierungsprozedur ungerechtfertigt verschwendet?
Bozen, 22.11.2021
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LR Widmann
Ad 1:
“Warum wurde der Besitz eines Green Passes für das Personal der Gesundheitsberufe als geeignete Maßnahme für die Einhaltung des Gesetzesdekretes Nr. 44/2021, Art. 4, Absatz 6, nicht sofort angewandt (so wie es andere Regionen Italiens auch tun), damit diese weiterhin arbeiten können und bei der Bewältigung dieser Pandemie, sowie die Aufrechterhaltung der Aufgaben des Sanitätsbetriebes, maßgeblich beitragen zu können?“
Das Gesetzesdekret Nr. 44/2021 sieht für das sanitäre Personal eine Impfpflicht und nicht nur den Besitz des Green Passes vor. Aus diesem Grund wurde dieses Personal vom Dienst enthoben. Die Zuweisung zu neuen Aufgaben dieses Personals, das im Besitz des Green Passes sein muss, wurde durch das GD Nr. 127/2021, das mit Wirksamkeit 15/10/2021 die Pflicht des Besitzes des Green Passes für den Zugang zu den Arbeitsplätzen vorgesehen hat, ermöglicht. Nur ab 15.10. war es möglich sanitäres Personal, das nicht geimpft ist, nicht sanitären Tätigkeiten zuzuweisen, sofern es im Besitz des Green Passes war.
Nun ist durch das letzte Gesetzesdekret jedoch diese Möglichkeit wieder zunichte gemacht, da auch administratives und technisches Personal ab 15.12.2021 geimpft sein muss.
Auch das neue Dekret wurde inzwischen durch das neue Gesetzdekret Nr. 172 vom 26.11.21 überholt.
Ad 2:
„Wieviel öffentliche Steuergelder wurde aufgrund von administrativen Fehlern während der Suspendierungsprozedur ungerechtfertigt verschwendet?“
Bitte um genauere Angabe welche Kosten aufgelistet werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen.
Thomas Widmann
Landesrat