Letzte Woche hat die Landesregierung in deren wöchentlichen Sitzungen den Beschluss Nr. 36 „Anstellung von Personal im Ruhestand im Bildungssystem des Landes“ beschlossen. Am 15. Dezember waren es 654 Mitarbeiter des Schulbetriebes, wo die Dokumentation zur Impfung bzw. Genesung fehlte. Am 10. Jänner 2022 waren es nur mehr 234 Mitarbeiter.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Frage:
1. Bedeutet der Punkt 3 im Beschluss Nr. 36/2022, dass die Lehrkräfte in Ruhestand negative Auswirkungen auf die Pension haben können?
Bozen, 02.02.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Anlage: Beschluss Nr. 36 Punkt 3
Antwort von LR Achammer, LR Alfreider und LR Vettorato
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Anfrage zur aktuellen Fragestunde vom 02.02.2022 (Nr. 46/Feb/2022) und darf Ihnen auch im Namen der Landesräte Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider wie folgt antworten.
Zu Frage 1: Bedeutet der Punkt 3 im Beschluss Nr. 36/2022, dass die Lehrkräfte in Ruhestand negative Auswirkungen auf die Pension haben können?
Ja, die erneute Anstellung kann Auswirkungen auf die Pension haben, und zwar abhängig von der persönlichen Position jedes/jeder Einzelnen. Es können leider keine allgemeingültigen Aussagen dazu gemacht werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Schulführungskraft die Bewerberinnen und Bewerber auf die Möglichkeit von Auswirkungen hinweist.
Freundliche Grüße
Philipp Achammer
Landesrat