Enzian Südtirol

Politik für die Menschen

Fisch (1)

Fischereirechte “Braunsberger Fischerei”

Die Fischereirechte sind in Südtirol zum allergrößten Teil Eigenfischereirechte im Besitz von Privaten. Seit einiger Zeit steht dabei das private Fischereirecht der sog. „Braunsberger Fischerei“ zum Verkauf. Gerüchten zufolge hört man, dass die öffentliche Hand bzw. ALPERIA am Kauf dieser privaten Fischereirechte interessiert sind.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Gab oder gibt es konkrete Bestrebungen der öffentlichen Hand, das private Eigenfischereirecht „Braunsberger Fischerei“ durch die landeseigene Energiegesellschaft ALPERIA zu erwerben?

2. Welches übergeordnete, öffentliche Interesse hat das Land Südtirol daran, ein privates Eigenfischereirecht zu kaufen?

3. Wie rechtfertigt ALPERIA den Ankauf eines Eigenfischereirechts gegenüber den Eigentümern?

4. Zu welchem Preis würde ALPERIA dieses Fischereirecht erwerben? Wurden hierzu Schätzungen in Auftrag gegeben? Man bittet, diese der Antwort beizulegen.

5. Wie steht die Landesregierung zu einem möglichen Interessenskonflikt, wenn ein Wasserkraftbetreiber Fischereirechte an Gewässern aufkauft, an denen er selbst Wasserkraftwerke betreibt?

Bozen, 01.02.2022

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Antwort von LR Schuler

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter,

es wird vorausgeschickt, dass die Fischereirechte in Südtirol der alten mitteleuropäischen Tradition entstammen, wonach sich heute der Fischbestand laut geltenden Bestimmungen im öffentlichen Wassergut und auf öffentlichem Demanialgrund – Bach- o. Flussbett bzw. Seegrund, befinden.

1. Gab oder gibt es konkrete Bestrebungen der öffentlichen Hand, das private Eigenfischereirecht „Braunsberger Fischerei“ durch die landeseigene Energiegesellschaft ALPERIA zu erwerben?
Der Falschauerbach samt Stauseen und Zuflüsse ist ein wichtiger Biodiversitätsbehälter, der sich in Bezug auf die Nutzung durch den Menschen eine besondere Empfindlichkeit verdient. Die bisherigen Fischereirechtsinhaber, der Graf Strachwitz und dessen Vorgänger, haben 300 Jahre lang Sorge getragen, dass dieses Fischereirecht so bewirtschaftet wurde, dass einerseits die Gewässer und die umliegende Natur bewahrt blieben, andererseits, dass die einheimischen Fischer fischen durften. Es ist nicht auszuschließen, dass ein neuer privater Fischereirechtsinhaber das Fischereirecht nicht zur Verfügung der einheimischen Fischer stellen wird, sondern für sich behält, wie es zum Beispiel in der Ahr zwischen Sand in Taufers und Gais der Fall ist. Das würde heißen, dass dieser direkte Bezug zum Gewässer, den die Fischer tagtäglich ausüben, nicht mehr gewährt wäre.

2. Welches übergeordnete, öffentliche Interesse hat das Land Südtirol daran, ein privates Eigenfischereirecht zu kaufen?
Das Land Südtirol ist bereits Inhaber mehrerer Fischereirechte, welche vorzugsweise den lokalen Fischereivereinen in Konzession vergeben werden. Als Eigner der Fischereirechte hat das Land Südtirol einerseits die Möglichkeit die fischereiliche Bewirtschaftung nachhaltig zu lenken und sicherzustellen und anderseits die Fischerei der lokalen Bevölkerung zu ermöglichen.

3. Wie rechtfertigt ALPERIA den Ankauf eines Eigenfischereirechts gegenüber den Eigentümern?
Alperia ist bereits Eigner mehrerer Fischereirechte und trägt neben der Stromproduktion Verantwortung auch für alle anderen öffentlichen Belange der von Ihnen genutzten Gewässer.

4. Zu welchem Preis würde ALPERIA dieses Fischereirecht erwerben? Wurden hierzu Schätzungen in Auftrag gegeben? Man bittet, diese der Antwort beizulegen.
Eine Schätzung des Ankaufpreises eines Fischereirechtes ist mit den bestehenden Schätzungsprozeduren nicht möglich.

5. Wie steht die Landesregierung zu einem möglichen Interessenskonflikt, wenn ein Wasserkraftbetreiber Fischereirechte an Gewässern aufkauft, an denen er selbst Wasserkraftwerke betreibt?
Wie bereits in der Antwort zur Frage 3 ausgeführt, trägt Alperia neben der Stromproduktion Verantwortung auch für alle anderen öffentlichen Belange der von Ihnen genutzten Gewässer und ist entsprechend verpflichtet keine Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Nutzungen aufkommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Landesrat
Arnold Schuler

AKTIE

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