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Wohnungsnot in Südtiroler Gemeinden

Schon im Jahre 2003 wurde in 6 Südtiroler Gemeinden (Bozen, Meran, Lana, Algund, Eppan und Leifers) bedarf an Wohnungen/Wohnungsnot ausgewiesen.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Wieviele Wohnungen wurden seitdem in diesen 6 Gemeinden gebaut, inkl. deren Fraktionen?

2. Wo liegt der durchschnittliche Mietzins pro m² in den genannten 6 Gemeinden?

3. Wie sieht es heute im Jahr 2022 mit der Wohnungsnot in diesen 6 Gemeinden aus?

4. Wie sieht der aktuelle Wohnbedarf in allen Südtiroler Gemeinden aus?

5. Wieviele leerstehende Wohnungen gibt es derzeit in Südtirol? Aufgeschlüsselt nach Gemeinden.

Bozen, 22.02.2021

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Zwischenbescheid von LR Deeg

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

mit Bezug auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderten Daten von mehreren Behörden eingeholt werden müssen und somit erst nach Vorliegen derselben zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Deeg -Landesrätin-


Antwort von LR Deeg

Frage 1: Wie viele Wohnungen wurden seitdem in diesen 6 Gemeinden gebaut, inkl. deren Fraktionen?

Quelle: ASTAT

Frage 2: Wo liegt der durchschnittliche Mietzins pro m² in den genannten 6 Gemeinden?
Mieten der Wohnungen in sehr gutem Erhaltungszustand in zentraler und halbzentraler Lage (Maximal Werte pro m2)

Quelle: Osservatorio Mercato Immobiliare Agenzia delle Entrate

Die oben angeführten Daten entstammen den Archiven der Beobachtungsstelle für den Immobilienmarkt der Agentur für Einnahmen. Sie werden von dieser erarbeitet und als open-source zur Verfügung gestellt.

Frage 3: Wie sieht es heute im Jahr 2022 mit der Wohnungsnot in diesen 6 Gemeinden aus?
Antwort: Durch die Antworten auf die Frage 4 abgedeckt.

Frage 4: Wie sieht der aktuelle Wohnbedarf in allen Südtiroler Gemeinden aus?
Antwort: Der Bedarf an Wohnungen für den geförderten und sozialen Wohnbau ergibt sich zum Zeitpunkt der Erstellung der diesbezüglichen Rangordnungen. Die Rangordnungen für den sozialen Wohnbau nach Gemeinden entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle. Die Erstellung der Rangordnungen für den geförderten Wohnbau liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Diese Daten liegen der Landesverwaltung nicht vor. Für die Zukunft sieht das Landesgesetz Nr. 9/2018 (Raum und Landschaft) in Art. 51 betreffend das Entwicklungsprogramm für Raum und Landschaft in Abs. 5, Buchstaben a) und c) vor, dass dieses die „räumlichen und die sozioökonomischen Entwicklungsziele zur Deckung des Wohnungsbedarfs“ sowie „die Erhebung der leerstehenden Gebäude und der vorhandenen ungenutzten oder aufgelassenen erschlossenen Flächen und die Festlegung der Ziele und Fristen für deren Wiederverwendung“ enthalten muss. Nachdem die Gemeindeentwicklungspläne derzeit in Ausarbeitung sind bzw. noch nicht vorliegen, können diesbezüglich keine Auskünfte erteilt werden. Aufgrund der nachfolgenden Prognosen zur demographischen Entwicklung, die vom ASTAT für den Zeitraum 2022-2039 ausgearbeitet worden sind, kann man annehmen, dass der Wohnungsbedarf im Verhältnis zum Anstieg der Bevölkerung stärker anwachsen wird, also mehr Wohnungen für weniger Personen benötigt werden: 1. Anstieg der Bevölkerung 537.890 im Jahre 2022 auf 552.257 Personen im Jahr 2031 (+14.367) bzw. auf 562.466 (+24.576) im Jahr 2039 2. Anstieg der Haushalte von 230.028 im Jahre 2022 auf 245.517 (+15.489) im Jahr 2031 bzw. auf 257.037 (+27.009) im Jahr 2039. 3. Anstieg des Wohnungsbedarfs von 263.149 im Jahre 2022 auf 281.477 (+18.328) im Jahr 2031 bzw. auf 295.197 (+32.048) im Jahr 2039. 4. Anstieg des Anteils der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahren auf 23,2 % (2031) bzw. auf 42,0% (2039). 5. Anstieg der Singlehaushalte um 10% (2031) bzw. 19% (2039), was einem Anteil von 39% aller Haushalte entspricht. 6. Tendenzielle Abnahme der Paare mit Kindern und Zunahme der Familien ohne Kinder. 7. Tendenzielle Zunahme der verwitweten und geschiedenen Personen. 8. Zunahme des Ausländeranteils von derzeit ca. 10% auf ca. 15%. 9. Familien, die Wohnraum nachfragen, werden immer kleiner (von durchschnittlich 3,6 Mitgliedern pro Haushalt im Jahre 1971, 2,4 im Jahre 2015, mit 2.2 rechnet man im Jahre 2030). Man kann also davon ausgehen, dass bis zum Jahr 2031 ca. 18.500 und bis 2039 32.000 zusätzliche Wohnungen gebraucht werden, das sind rund 1800 Wohnungen, die jährlich durch Reaktivierung von leerstehenden Wohnungen bzw. den Neubau von Wohnungen bereitgestellt werden müssen, damit der Wohnbedarf befriedigt werden kann.

Frage 5: Wie viele leerstehende Wohnungen gibt es derzeit in Südtirol?
Aufgeschlüsselt nach Gemeinden. Zum Leerstand gibt es derzeit keine offiziellen Daten. Die verschiedenen verfügbaren Quellen liefern keine zuverlässigen Informationen darüber, ob die Unterkünfte leer stehen oder nicht. Wie bereits zur Antwort auf die Frage 4 festgehalten, sieht das Landesgesetz Nr. 9/2018 (Raum und Landschaft) in Art. 51 betreffend das Entwicklungsprogramm für Raum und Landschaft in Abs. 5, Buchstabe c) für die Zukunft die Erhebung der leerstehenden Gebäude vor.

Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Deeg
-Landesrätin-

AKTIE

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