Man hat mittlerweile keinen Überblick mehr, wann, wie und welche Maske in den Grund-, Mittel- und Oberschulen aufgesetzt werden muss.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Besteht in Südtirols Schulen für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht einer FFP2 Maske zu tragen, während des Unterrichts?
2. Wenn ja, wie lange gedenkt die Landesregierung diese nachweislich gesundheitsschadende Maßnahme aufrecht zu erhalten?
3. Müssen die Schüler in der Grundschule immer noch eine FFP2 Maske tragen, wenn ein positiver Fall in der Klasse ist?
Bozen, 28.02.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LR Achammer
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Anfrage zur aktuellen Fragestunde vom 28.02.2022 (Nr. 40/März/2022) und darf Ihnen auch im Namen der Landesräte Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider wie folgt antworten.
Zu Frage 1: Besteht in Südtirols Schulen für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht einer FFP2 Maske zu tragen, während des Unterrichts?
Laut geltendem Sicherheitsbericht (Dienststelle für den Arbeitsschutz) für die Schulen gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese ist nur in Situationen verpflichtend, in denen es einen nachgewiesenen positiven Fall in einer Klasse gibt, für die Dauer von 10 Tagen (s. Verordnung des Landdeshauptmanns Nr. 6).
Zu Frage 2: Wenn ja, wie lange gedenkt die Landesregierung diese nachweislich gesundheitsschadende Maßnahme aufrecht zu erhalten?
Die Maßnahme ist nur in spezifischen Situationen vorgesehen, sie dient dem Schutz der Gesundheit.
Zu Frage 3: Müssen die Schüler in der Grundschule immer noch eine FFP2 Maske tragen, wenn ein positiver Fall in der Klasse ist?
Ja, siehe Verordnung Nr. 6 des Landeshauptmanns.
Freundliche Grüße
Philipp Achammer
Landesrat