Seit geraumer Zeit werden in Südtirol die Dekrete von der italienischen Regierung 1 zu 1 übernommen. Da verwundert es, dass die Förster in Südtirol suspendiert werden und in den Regionen Friaul und Aosta nicht. Laut Kollektivvertrag sind die Förster wie die Landesbediensteten eingetragen, werden aber in Bezug auf die Impfung den Polizeikräften gleichgestellt.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Welchen Kollektivvertrag gehört das Forstpersonal in Südtirol an?
2. Wie erklärt sich die Landesregierung, die unterschiedliche Auslegung in den Regionen?
Bozen, 21.03.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort im Plenum am 05.04.2022 von LR Schuler
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Zivilschutz – SVP):
Zur Beantwortung dieser Frage Folgendes:
Die wirtschaftliche und juridische Behandlung der Angehörigen des Landesforstkorps erfolgt seit dem Jahr 1997 auf der Grundlage der jeweils gültigen bereichsübergreifenden Kollektivverträge
und der Bereichsverträge für das Landespersonal. Bezüglich der Frage, wie wir uns die unterschiedlichen Auslegungen in den Regionen erklären, möchte ich darauf hinweisen, dass der Staat am 1. Februar 2022 mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) des entsprechenden Dekretes für eine staatsweite einheitliche Anwendung gesorgt hat. Das heißt, dass die Regeln für alle gelten müssen, so auch für unser Personal. Ich möchte den Kollegen Unterholzner auch darauf hinweisen, dass das Forstpersonal nicht in allen Belangen mit dem Landespersonal gleichzustellen ist, da auch Aufgaben der Gerichts- und Sicherheitspolizei wahrgenommen werden und dafür entsprechende Zulagen erhält. Deshalb gibt es diese eigene Regelung, die nicht mit jener für das restliche Landespersonal vergleichbar ist.
Replik bzw. Zusatzfrage vom Abg. Unterholzner
UNTERHOLZNER (ENZIAN):
Eine Zusatzfrage.
Sind diese Sicherheitsaufgaben im Kollektivvertrag vermerkt?
Antwort von LR Schuler auf die Zusatzfrage
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Zivilschutz – SVP):
Sie bekommen dafür auch entsprechende Zulage, was natürlich Teil des Kollektivvertrages ist. Weil sie Aufgaben der Gerichts- und Sicherheitspolizei haben, müssen sie in diesem Fall diese speziellen Regeln einhalten.