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Neu: Amt für Verwaltung und Enteignungen

Mit 01. März 2022 hat das neue Amt für Verwaltung und Enteignungen seine Arbeit aufgenommen. Dieses Amt kommt zu den 3 bereits bestehenden Ämtern hinzu.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Was genau sind die Aufgaben des neu eingerichteten Amtes?

2. Welche Erleichterung in der Arbeitsabwicklung erhofft sich die Landesregierung?

3. Was bedeutet die Aufteilung der Arbeiten auf 4 Ämter für den Bürger?

4. Welchen Zweck genau soll das Amt für Enteignung erfüllen?

Bozen, 21.03.2022

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Antwort von LR Bessone

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Josef Unterholzner,

in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

1. Was genau sind die Aufgaben des neu eingerichteten Amtes?
Die Aufgaben des neuen Amtes für Verwaltung und Enteignungen innerhalb der Abteilung Vermögensverwaltung sind im Beschluss vom 01.02.2022, Nr. 55, festgelegt, mit welchem das Amt errichtet wurde. Es handelt sich um folgende Aufgaben:
• Aufwertung des Landesvermögens,
• Verwaltung und Beratung im Hinblick auf Projekte des Landes im Bereich Projektfinanzierung (Project Financing),
• das Amt ist die zuständige Stelle der Abteilung für die Validierung und Übermittlung der Daten an die Datenbank der öffentlichen Verwaltungen BDAP-MOP (Monitoring der öffentlichen Arbeiten) und an die Datenbank AINOP (Informatisches Archiv der öffentlichen Arbeiten),
• Erwerb und Abtretung von Domänengütern,
• Enteignungen, zeitweilige Besetzungen und Auferlegung von Zwangsdienstbarkeiten im öffentlichen Interesse sowie Erlass aller entsprechenden verwaltungstechnischen Akte und Auszahlung der geschätzten Entschädigungen, steuerrechtliche Registrierung der Maßnahmen und Vorbereitung des Grundbuchsantrages für Eigentumsübertragungen, Beratung der Abteilung zu Verwaltungsangelegenheiten und Verträgen.

2. Welche Erleichterung in der Arbeitsabwicklung erhofft sich die Landesregierung?
Die Errichtung des neuen Amtes entspricht den Erfordernissen der Effizienz und der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Zunächst einmal ermöglicht die Aufteilung des Bereichs Schätzungen und jenes der Enteignungen auf zwei verschiedene Ämter (Amt für Schätzungen und Amt für Verwaltung und Enteignungen) eine klare Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Das neue Amt deckt auch einen neuen Zuständigkeitsbereich ab, nämlich die Aufwertung des Landesvermögens, nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch im kulturellen und ökologischen Sinne. Schließlich wurde mit der Errichtung des neuen Amtes ein Kompetenzzentrum für die Bearbeitung von Projektfinanzierungen geschaffen, ein Instrument, das zunehmend vom Markt und von der öffentlichen Verwaltung genutzt wird und spezifische Kenntnisse, Professionalität und administrative Aufmerksamkeit erfordert.

3. Was bedeutet die Aufteilung der Arbeiten auf 4 Ämter für den Bürger?
Mit der Aufteilung der Bereiche sind für die Bürgerinnen und Bürger die Zuständigkeiten klarer. Die Ämter der Abteilung für Vermögensverwaltung arbeiten auf koordinierte und synergetische Weise miteinander, die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind klar bestimmt, ebenso die Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung fallen. Darüber hinaus kann die Aufgabe der Aufwertung des Vermögens, die von größter Bedeutung ist, professionell abgewickelt werden.

4. Welchen Zweck genau soll das Amt für Enteignung erfüllen?
Die Aufgaben sind in der Antwort zur Frage Nr. 1 beschrieben. Zusammenfassend bestehen die Aufgaben des neuen Amtes prinzipiell in der Aufwertung des Landesvermögens in all seinen Formen und in der Verwaltung von Enteignungsverfahren im öffentlichen Interesse bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Landesrat
Massimo Bessone

AKTIE

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