Sehr viele Bürger beschweren sich. Die elektronischen Nachrichten haben zwar einen enormen Vorteil, dass man innerhalb kurzer Zeit Informationen verschicken kann. Was einem aber verwundert ist die mühsame Antwort von Seiten der öffentlichen Verwaltung. Oft dauert es Wochen, wenn nicht Monate, bis man eine Antwort bekommt. Diese Entwicklung ist für viele Südtiroler Bürger schwer nachvollziehbar. Es ist klar, dass nicht immer sofort die Antworten bzw. die Informationen zur Verfügung stehen, aber eine kurze Antwort über die aktuelle Situation wäre nicht zuviel verlangt.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Was sind die Gründe, dass Bürger wochenlang auf Antwort bzw. auf den aktuellen Stand der Dinge warten müssen?
2. Braucht es für die Vermeidung dieser Vorgehensweise ein weiteres Gesetz?
3. Welche Abhilfemaßnahmen der öffentlichen Verwaltung hat die Landesregierung diesbezüglich geplant?
4. Wie gedenkt die Landesregierung diesem Phänomen entgegenzuwirken?
Bozen, 13.06.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LH Kompatscher
Sehr geehrter Landtagsabgeordnete,
ich nehme hiermit Bezug auf die genannte Anfrage, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” bei der letzten Landtagssession vorgelegt wurde und schriftlich zu beantworten ist.
1. Was sind die Gründe, dass Bürger wochenlang auf Antwort bzw. auf den aktuellen Stand der Dinge warten müssen?
Was das Verwaltungsverfahren betrifft, so gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen, die die öffentliche Verwaltung einzuhalten hat. Artikel 4 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), sieht vor, dass die Frist für den Abschluss jedes Verwaltungsverfahrens grundsätzlich 30 Tage beträgt. Ist angesichts der Dauer des Verwaltungsverfahrens, der Art der geschützten öffentlichen Interessen oder der besonderen Komplexität des Verfahrens eine längere Frist für den Abschluss des Verfahrens unabdingbar, wird mit Beschluss der Landesregierung eine andere Frist festgelegt, welche 180 Tage nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsverfahren mit einer längeren Frist für den Verfahrensabschluss sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 169 vom 27.02.2018 aufgelistet und festgelegt.
2. Braucht es für die Vermeidung dieser Vorgehensweise ein weiteres Gesetz?
Nein, weitere gesetzliche Maßnahmen sind zur Beschleunigung der Beantwortung der Anfragen der Bürger nicht notwendig. Der allgemeine gesetzliche Rahmen ist klar und ausreichend. Dennoch ist es, dort wo angebracht und zielführend, möglich, dass in Einzelfälle bzw. bei einzelnen Verwaltungsverfahren gezielte gesetzliche Eingriffe notwendig bzw. sinnvoll sind – diese sind in jedem Fall jedoch mit der jeweils zuständigen Fachabteilung zu vereinbaren und abzustimmen, welche für die Verfolgung und Überwachung des Ablaufs des Verfahrens in den im Voraus festgelegten Zeiten verantwortlich zeichnet.
3. Welche Abhilfemaßnahmen der öffentlichen Verwaltung hat die Landesregierung diesbezüglich geplant?
Die Südtiroler Landesverwaltung setzt zur zusätzlichen Beschleunigung der Beantwortung der Anfragen der Bürger auf eine umfassende Strategie der Digitalisierung und Standardisierung der Verwaltungsabläufe, um diese gezielt zu vereinfachen und noch weiter zu beschleunigen. Kernmaßnahme dieser Strategie ist, bezogen auf die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren, das Projekt #PABGoesDigital, welches von der Abteilung Informationstechnik koordiniert wird, sämtliche Abteilungen des Landes einbindet und die umfassende Digitalisierung und Standardisierung der Genehmigungs- und Beitragsverfahren der Südtiroler Landesverwaltung sowie dadurch letztlich auch die Reduzierung der Anzahl der Verwaltungsverfahren durch Vereinfachung und Zusammenführung derselben zum Ziel hat.
4. Wie gedenkt die Landesregierung diesem Phänomen entgegenzuwirken?
Siehe dazu Antwort auf Frage 3.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landeshauptmann
Arno Kompatscher