Telefonmarketing hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und in der Zeit der Pandemie hat es enorme Ausmaße angenommen. Sagt man in diesen Telefongesprächen Ja, wird der laufende Vertrag gekündigt und es flattert einem eine enorm hohe Rechnung ins Haus. Auch die Tageszeitung hat darüber bereits berichtet, dass zurzeit immer wieder Personen Rechnungen einer Firma aus Padua (Facile Energy) erhalten zu hohen Strom- und Gaspreisen, ohne je einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie weit ist die Gesetzesänderung fortgeschritten? (Artikel Tageszeitung vom 21.06.2022)
2. Wie sieht diese Gesetzesänderung aus und bis wann tritt diese voraussichtlich in Kraft?
3. Dieses Problem ist bereits seit mehreren Jahren bekannt, warum wird erst jetzt was dagegen unternommen?
4. Es betrifft ja nicht nur die Strom- und Gasanbieter. Daher die Frage, sind in dieser Gesetzesänderungen alle Bereiche enthalten, wie z.B. Telefon-, Internetanbieter usw.?
Bozen, 21.06.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort vom LH Kompatscher
Sehr geehrter Landtagsabgeordnete,
ich nehme hiermit Bezug auf die genannte Anfrage, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” bei der letzten Landtagssession vorgelegt wurde und schriftlich zu beantworten ist.
1. Wie weit ist die Gesetzesänderung fortgeschritten? (Artikel Tageszeitung siehe Anhang)
Es wird vorausgeschickt, dass der Bereich des Telefonmarketings nicht in die gesetzgeberische Befugnis des Landes fällt, sondern Zuständigkeit des Staates (Zivilgesetzgebung) ist. Laut den Informationen, die bei der Verbraucherzentrale Südtirol eingeholt wurden, diskutieren Verbraucherschutzorganisationen in Bezug auf den Abschluss von Energieverträge am Telefon schon länger über eine erforderliche Änderung und darüber, dass ein telefonisches Ja keine rechtliche Gültigkeit haben sollte. Diesbezüglich wäre insbesondere eine Abänderung von Artikel 51 des Verbraucherschutzkodex (gesetzesvertretendes Dekret vom 6. September 2005, Nr. 206), der die Formvorschriften für Fernabsatzverträge enthält, notwendig. Derzeit liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor, fraglich ist auch, ob und inwiefern sich dabei die staatliche Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde einbringen wird.
2. Wie sieht diese Gesetzesänderung aus und bis wann tritt diese voraussichtlich in Kraft?
Siehe Antwort auf Frage 1.
3. Dieses Problem ist bereits seit mehreren Jahren bekannt, warum wird erst jetzt was dagegen unternommen?
Siehe Antwort auf Frage 1.
4. Es betrifft ja nicht nur die Strom- und Gasanbieter. Daher die Frage, sind in dieser Gesetzesänderung alle Bereiche enthalten, wie z.B. Telefon-, Internetanbieter usw.?
Eine Priorität der geplanten Gesetzesinitiative ist es, das Telefonmarketing insbesondere für den Bereich der Strom- und Gasanbieter strenger zu regeln, da in diesem Bereich für die Verbraucher besonders hohe Rechnungen anfallen. Derzeit ist nicht abzusehen, ob die Gesetzesänderung auch andere Bereiche wie z.B. die Telefon- und Internetanbieter enthalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landeshauptmann
Arno Kompatscher