Immer mehr Südtiroler kommen auf mich zu, dass Sie vom Land Südtirol Strafen in Bezug auf das Corona Virus bzw. die Impfung ins Haus flattern.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie viele Covid-Strafen wurden ausgestellt – Anzahl und Euro-Summe? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022
2. Wie viele Covid-Strafen wurden tatsächlich bezahlt – Anzahl und Euro-Summe? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022
3. Wie viele Covid-Strafen mussten annulliert werden? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022
4. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand?; Einsatz Menschen/Zeit/Jahr
Bozen, 02.08.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LH Kompatscher
Sehr geehrter Landtagsabgeordneter,
ich nehme hiermit Bezug auf die genannte Anfrage, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” bei der letzten Landtagssession vorgelegt wurde und schriftlich zu beantworten bzw. nachzureichen ist.
1. Wie viele Covid-Strafen wurden ausgestellt – Anzahl und Euro-Summe? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Ich schicke voraus, dass das Land nicht für die Verwaltungsstrafen, sowie für die Überprüfung der Rekurse im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Impfpflicht zuständig ist. Die Rekurse werden vom Sanitätsbetrieb behandelt. Wie bereits bei anderen Gelegenheiten erläutert, ist eine solche Frage aus verschiedenen Gründen schwer zu beantworten. Einerseits werden keine spezifischen Statistiken über diese Strafen geführt. Man kann aber einige Überlegungen und Informationen anführen. Andererseits ist es unmöglich, eine präzise Anzahl an ausgestellten Strafen anzugeben, weil nicht jede Verwaltungsstrafe, die verhängt wird, an das Land übermittelt wird, sondern nur jene, die nicht spontan bezahlt werden und außerdem in die Zuständigkeit des Landes fallen. Wir können aber die Anzahl der Bußgeldbescheide mitteilen, welche das Land in diesen Jahren für die Nichteinhaltung von Covid-Maßnahmen erlassen hat. Man weist darauf hin, dass diese nur die Strafen sind, welche sachlich in die Zuständigkeit des Landes fallen und welche entweder nicht spontan bezahlt wurden oder für welche die Verteidigungsschriften der Betroffenen keine triftigen Archivierungsgründe enthielten.
Zu den konkreten Zahlen: Im Jahr 2020 wurden 263 Bußgeldbescheide vom Land erlassen; im Jahr 2021 1701 und im Jahr 2022 bis jetzt 184. Das Gesetzesdekret vom 25. März 2020, Nr. 19, hat aufgrund der Gefahr einer Verbreitung der Pandemie, welche die Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen mit sich bringt, eine Geldstrafe von einem Minimum von 400,00 Euro bis maximal 1.000,00 Euro eingeführt. Die Strafe wird um ein Drittel erhöht, wenn die Übertretung mit einem Fahrzeug begangen wird. Der Betrag kann auch verdoppelt werden, wenn es sich um die zweite Übertretung derselben Person handelt. Tat-sächlich aber haben die Ordnungskräfte immer die Mindeststrafe verhängt, und das heißt 400,00 Euro ohne Fahrzeug und 533 Euro mit Fahrzeug. Außerdem wird der Betrag bei einer sofortigen Bezahlung um 30% reduziert. Das Land hat immer die Mindeststrafe bestätigt, ohne den Betrag zu erhöhen.
Bzgl. der Art des Vergehens ist Folgendes zu sagen: Es wird keine Statistik über die verschiedenen Vergehen durchgeführt. Man kann aber im Allgemeinen sagen, dass die Verletzung der Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutz eine der häufigsten Vergehen war.
2. Wie viele Covid-Strafen wurden tatsächlich bezahlt – Anzahl und Euro-Summe? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022
Vorausgeschickt, dass wir nicht über die Verwaltungsstrafen für die Missachtung von Covid-Regeln im Allgemeinen, sondern nur über die vom Land erlassenen Bußgeldbescheide im Sinne von Punkt 1 sprechen, wurden im Jahr 2020 48 Bußgeldbescheide, im Jahr 2021 211 und dieses Jahr bis jetzt 26 bezahlt. Um diese Zahlen aber richtig interpretieren zu können, muss man auch berücksichtigen, wie in Punkt 3 ausführlicher erklärt, dass ein Teil der Strafen aufgrund der vom Land ausgestellten Bußgeldbescheide von den Bürgern schon bezahlt wurden, ohne dass das Land dies wissen konnte. Die hier angeführten Zahlen schließen also nicht all jene Sanktionen ein, welche nach Bußgeldbescheid spontan bezahlt wurden. Für die Sanktionen, die nicht bezahlt wurden, wird die Zwangseintreibung eingeleitet.
3. Wie viele Covid-Strafen mussten annulliert werden? Getrennt nach Vergehen und den Jahren 2020, 2021 und 2022
Auch in diesem Zusammenhang ist eine Präzisierung notwendig. Das Land, wie jede andere Verwaltung, kann seine eigenen Bußgeldbescheide annullieren, und das passiert in diesem Zusammenhang in jenen Fällen, in denen festgestellt wird, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht vollständig gegeben sind. Das passiert z.B. in jenen Fällen, wenn der Betroffene die Sanktion schon bezahlt hat, ohne dass das Land es wissen konnte. Wenn jemand ein Vorhaltungsprotokoll von den Ordnungskräfte bekommt, wird in diesem nämlich angegeben, dass der Betroffene nach der Bezahlung die Zahlungsquittung an die ausstellende Behörde schicken müsste. Viele vergessen das. Das bringt mit sich, dass die Ordnungskräfte nicht informiert sind, dass die Strafe bezahlt wurde, und sie schicken die Unterlagen für den Erlass des Bußgeldbescheides an das Land. Das Land weist im Bußgeldbescheid ebenfalls darauf hin, dass man, wenn man die Strafe schon bezahlt hat, die Zahlungsquittung an das Generalsekretariat schicken soll, welches den Bußgeldbescheid somit annulliert (die Strafe an sich wird aber nicht annulliert).
Das Land kann aber nach Überprüfung der Verteidigungsschriften der sanktionierten Personen die Vorhaltungsprotokolle der Ordnungskräfte archivieren, wenn triftige Gründe dazu bestehen. Diese sind somit die Fälle, in denen nach Überprüfung des Landes die Sanktion nicht gerechtfertigt war. Annullierungen und Archivierungen werden zusammengezählt – man muss aber – wie erklärt – berücksichtigen, dass es sich um verschiedene Maßnahmen handelt. Im Jahr 2020 wurden also 73, im Jahr 2021 168 und im Jahr 2022 bis jetzt 59 Annullierungen/Archivierungen erlassen.
4. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand? Einsatz Menschen/Zeit/Jahr
In der Landesverwaltung sind zwei Personen mit den Covid-Strafen beschäftigt, die diese Tätigkeit neben anderen Aufgaben erledigen. Die dazu notwendige Zeit variiert im Verhältnis mit der Anzahl der von den Ordnungskräften verhängten Strafen. Im Jahr 2021 war es eine sehr relevante Tätigkeit, jetzt aber viel weniger. Wenn gegen Bußgeldbescheide des Landes Rekurs beim Friedensrichter eingereicht wird, ist dafür die Anwaltschaft zuständig. Einige Anwälte der Landesverwaltung waren daher in den letzten zwei Jahren auch mit diesen Rekursen beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Kompatscher
Landeshauptmann