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Politik für die Menschen

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Gesetz Konzession Kraft und Großkraftwerke

Der ungebremste Preisanstieg im Energiebereich belastet Südtiroler Familien und Unternehmen enorm. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir in Südtirol rund doppelt so viel Strom – vor allem aus sauberer Wasserkraft – produzieren, wie wir selbst verbrauchen. Die Betriebs-Konzessionen zahlreicher Kraft und Großkraftwerke sind teilweise schon seit Jahren verfallen. Ein fehlendes Gesetz zur Ausschreibung dieser Konzessionen ist scheinbar der Grund für diese Situation. Bei der Neuvergabe dieser Konzessionen ist es Aufgabe der Landesregierung dafür sorgen, dass der Strom bzw. die Gewinne zuallererst den Südtiroler Familien und Unternehmen zugutekommen.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Bei welchen Kraft- und Großkraftwerken ist die Betriebs-Konzession bereits verfallen?

2. Wem stehen die erwirtschafteten Gewinne zu und wie hoch sind diese?

3. Wie groß ist die derzeitige, sowie mögliche zukünftige Mehrproduktion (optimierte Betriebsweise, neue Maschinen usw.) dieser Kraftwerke?

4. Auf welchem Stand ist die Ausarbeitung des notwendigen Gesetzes?

5. Bis wann soll Gesetz-Entwurf dem Landtag vorgelegt und verabschiedet werden?

6. Von wem wird der neue Gesetz-Entwurf ausgearbeitet?

7. Wie profitieren Südtiroler Familien und Unternehmen von der Neuvergabe der Konzessionen?

Bozen, 20.10.2022

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Antwort von LR Vettorato

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Josef Unterholzner,

der Artikel 12, Abs. 1-sexies, des Lg.D. 16/03/1999, Nr. 79 – „Attuazione della direttiva 96/92/CE recante norme comuni per il mercato interno dell’energia elettrica” – legt fest, dass für die Konzessionen für große Wasserableitungen zu hydroelektrischen Zwecken, welche ihre Fälligkeit vor dem 31.12.24 haben sowie jene, die bereits verfallen sind, die Regionen den Weiterbeitrieb der Ableitung sowie die Weiterführung der gemäß Absatz 1 in den Besitz der Regionen gewechselten Anlagen und Güter zugunsten des scheidenden Konzessionärs genehmigen können, und zwar für den unmittelbar notwendigen Zeitraum, der nötig ist, um die Ausschreibungsprozeduren abzuschließen und keinesfalls länger als 3 Jahre ab Inkrafttreten dieser Bestimmung. (“Per le concessioni di grandi derivazioni idroelettriche che prevedono un termine di scadenza anteriore al 31 dicembre 2024, ivi incluse quelle già scadute, le regioni possono consentire la prosecuzione dell’esercizio della derivazione nonché la conduzione delle opere e dei beni passati in proprietà delle regioni ai sensi del comma 1, in favore del concessionario uscente, per il tempo strettamente necessario al completamento delle procedure di assegnazione e comunque non oltre tre anni dalla data di entrata in vigore della presente disposizione …” (ll presente comma è stato così sostituito dall’art. 7, comma 1, lett. c), L. 5 agosto 2022, n. 118).

Frage 1: Bei welchen Kraft- und Großkraftwerken ist die Betriebs-Konzession bereits verfallen?
Die verfallenen oder bis zum 31.12.24 verfallenden Großkonzessionen für hydroelektische Zwecke sind:
• Premesa – Prembach (GS/80)
• Brunico – Bruneck (GS/63)
• Ponte Gardena – Waidbruck (GS/58)
• Naturno – Naturns (GS/1292)
• Vizze – Wiesen-Pfitsch (GS/46)
• Curon – Graun (GS/986)
• Marlengo – Marling (GS/1)
• Lappago – Lappach (GS/100)

Frage 2: Wem stehen die erwirtschafteten Gewinne zu und wie hoch sind diese?
Die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von elektrischer Energie entzieht sich der Kenntnis der öffentlichen Verwaltung, da über diese nur die Konzessionäre verfügen.

Frage 3: Wie groß ist die derzeitige, sowie mögliche zukünftige Mehrproduktion (optimierte Betriebsweise, neue Maschinen usw.) dieser Kraftwerke?
Die Möglichkeiten zur Steigerung der erzeugten Energie sind – unter Voraussetzung gleichbleibender, festgelegter ableitbarer Wassermenge und Entnahme- sowie Rückgabepunkte – im Wesentlichen folgende Maßnahmen, wenn im Rahmen der Ausschreibung angeboten:
A) Ersetzung oder teilweise Ersetzung bzw. Revision von Produktionseinheiten (Turbine, Generator, Transformator) und Druckrohrleitung, teilweiser oder gänzlicher Neubau der Innenbeschichtung des Ableitungsstollens, Neuauslegung der Anlage mit Steigerung der genutzten Fallhöhe, Nutzung von anlageninternen Höhenunterschieden mittels neuer Energierückgewinnungsanlagen.
B) Die Erhöhung der erzeugten Energie kann, in Abhängigkeit des Alters der aktuellen Anlage und dessen Zustands, der derzeitigen Auslegung der Druckrohrleitungen etc. sowie der effektiv dann umgesetzten Maßnahmen, mit 2–10 % der gegenwärtigen Produktion angegeben werden.

Frage 4: Auf welchem Stand ist die Ausarbeitung des notwendigen Gesetzes?
Der Gesetzentwurf des Landes zur Regelung der Vergabe der Großkonzessionen für hydroelektrische Zwecke ist derzeit in Ausarbeitung und wird demnächst der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt. Leider mussten Änderungen aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts zum Landesgesetz der Provinz Trient und aufgrund des neuen Staatsgesetzes zum freien Wettbewerb vorgenommen werden, um die Risiken einer Anfechtung so gering als möglich zu halten.

Frage 5: Bis wann soll Gesetz-Entwurf dem Landtag vorgelegt und verabschiedet werden?
Es ist vorgesehen, dass der Gesetzentwurf zur Regelung der Vergabe der Großkonzessionen für hydroelektrische Zwecke Anfang 2023 zur Genehmigung vorgelegt wird.

Frage 6: Von wem wird der neue Gesetz-Entwurf ausgearbeitet?
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit externen Experten ausgearbeitet. Dieser erfährt derzeit die letzten Korrekturen und wird anschließend durch die Landesanwaltschaft geprüft.

Frage 7: Wie profitieren Südtiroler Familien und Unternehmen von der Neuvergabe der Konzessionen?
Durch die Neuvergabe der Großkonzessionen sind keine direkten Abgaben zugunsten der Südtiroler Bevölkerung vorgesehen. Die Erneuerung der Großkonzessionen mittels öffentlicher Wasserrechtsverfahren und entsprechender Konkurrenzverfahren unter potenziell mehreren Bietern wird jedoch zu einem hohen Technologie-Input führen, mit einerseits entsprechend effizienter und nachhaltiger Stromproduktion sowie andererseits mit mehr Sicherheit und technologischer Innovation der Anlage. Daraus folgt, dass die Bevölkerung indirekt auch in den Genuss von Vorzügen aufgrund höherer Wasserzinsen und mehr Ausgleichsmaßnahmen kommt, die im Rahmen der Ausschreibung vom neuen Konzessionär angebotenen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Landesrat
Giuliano Vettorato

AKTIE

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