Enzian Südtirol

Politik für die Menschen

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Lebensmittelkennzeichnung nach Herkunftsland

In der Landtagssitzungswoche wird der LGE Nr. 122/22 „die Verpflichtende Herkunftsbezeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung“ behandelt. Das Herkunftsland wird ITA, EU oder bei Bedarf unbekannt beschrieben!

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Was wollen die Einbringer mit diesem Bürokratieaufwand bezwecken?

2. Welchen finanziellen Nutzen haben unsere Bauern, die diese Produkte herstellen?

Bozen, 21.03.2023

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner

AKTIE

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