In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits 3 vom Gesetz anerkannte Geschlechter. Vielleicht auch in nächster Zukunft in Italien!? Das könnte einiges an Unklarheiten mit sich bringen.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie wird das in Zukunft mit der Frauenquote gehandhabt werden, wenn sich ein Mann als Frau deklariert?
2. Wird dieser Mann/Frau in Zukunft zur Frauenquote angerechnet?
Bozen, 14.12.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort im Plenum am 10.01.2023 vom LH Kompatscher
KOMPATSCHER (Landeshauptmann – SVP):
Kollege Unterholzner, ich weiß nicht, ob Sie mit der Antwort zufrieden sein werden, aber ist schwierig, eine für Sie zufriedenstellende Antwort zu geben. In Italien gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für den geschilderten Sachverhalt. Es ist also nicht gesetzlich geregelt, wie viele geschlechtliche Identitäten es gibt. Es obliegt dem staatlichen Gesetzgeber, ob und wie und wann er eine entsprechende Regelung erlässt. Andere Staaten haben das hingegen klarer geregelt. Die Möglichkeit der Geschlechtsumwandlung besteht laut Gesetz Nr. 164 aus dem Jahr 1982, mit
Gesetzesdekret Nr. 150/2011 geregelt. In Folge einer Geschlechtsumwandlung habe ich das Geschlecht, das ich dann habe. Punkt. Hier ist die Antwort nicht weiter schwierig.
Zu Frage Nr. 2. Ich verweise auf die Antwort auf die Frage Nr. 1.
Replik bzw. Zusatzfrage vom Abg. Unterholzner
UNTERHOLZNER (ENZIAN):
Danke. Ich habe keine weitere Frage, da die Fragen beantwortet worden sind.