Das Land Südtirol hat mit Dekret Nr. 22792 vom 23.11.2022 aufgrund des LG Nr. 6/2002 an die RADIO SÜDTIROL GMBH die Zuweisung eines Förderbeitrag in der Höhe von 92.324,62.- Euro beschlossen. Es ist dies für die Südtiroler Privatradiosender der zweithöchste Beitrag (Nr. 1 „Südtirol 1“ mit 154.311,29, Nr. 3 „Radio Tirol“ mit 82.194,60 Euro). Der genehmigte Beitrag wurde in der KW 50/2022 dem Begünstigten ausbezahlt. Bei der RADIO SÜDTIROL GmbH handelt es sich um einen Sender (HITRADIO SÜDTIROL), welcher vor zwei Jahren weitgehend den aktiven landesweiten Sendebetrieb eingestellt hat – und überhaupt nicht mehr sendet. Die Internetseite des Senders ist nicht in Betrieb.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie kann es sein, dass im Grunde ein Radiosender, der seit mehr als einem Jahr nicht mehr existiert, Beiträge des Landes in erheblicher Höhe zugewiesen bekommt?
2. Wie und in welcher Weise überprüft das Land, ob Beitragsgesuche gerechtfertigt sind?
3. Viele andere kleinere Radiosender und Online-Zeitungen haben eine vielfach geringere Medienförderung erhalten. Wie und nach welchen Kriterien wurde entschieden gerade HITRADIO SÜDTIROL einen Beitrag in der 92.324,62.- Euro und somit den zweithöchsten für lokale Radiosender vorgesehenen Beitrag zu geben?
Bozen, 22.12.2022
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Antwort von LR Achammer
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Anfrage zur aktuellen Fragestunde vom 22.12.2022 (Nr. 14/Jänner/2023) und darf Ihnen wie folgt antworten.
Zu Frage 1: Wie kann es sein, dass im Grunde ein Radiosender, der seit mehr als einem Jahr nicht mehr existiert, Beiträge des Landes in erheblicher Höhe zugewiesen bekommt?
Die Förderung lokaler Medienunternehmen erfolgt aufgrund von Eigenerklärungen, wobei sich der gewährte Förderbeitrag aufgrund einer Berechnung anhand der erklärten Kosten ergibt. Die Inhaberin des von Ihnen genannten Radiosenders hat am 24.07.2022 im Bewusstsein strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Konsequenzen bei Angabe von Falscherklärungen u.a. angegeben, dass die Tätigkeit des privaten Radiosenders rechtmäßig ausgeübt wird und dass entsprechende Lohnkosten sowie Kosten für Agenturen oder sonstige Dritte, die mit der Herstellung oder der Verbreitung förderwürdiger Inhalte beauftragt wurden, angefallen sind.
Zu Frage 2: Wie und in welcher Weise überprüft das Land, ob Beitragsgesuche gerechtfertigt sind?
Die Landesverwaltung überprüft im Vorfeld die rechtmäßige Beitragsgewährung, indem die eingereichten Gesuche dem Landesbeirat für das Kommunikationswesen übermittelt werden. Dieser nimmt eine Überprüfung der Richtigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Erklärungen und der erforderlichen objektiven Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung gemäß geltenden Richtlinien vor. Weiters überprüft der Landesbeirat für das Kommunikationswesen auf Anfrage der Landesverwaltung jene Medienunternehmen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Förderrichtlinien nicht erfüllen. Zudem führt die Landesverwaltung Stichprobenkontrollen bei mindestens zehn Prozent der Unternehmen durch, deren Anträge genehmigt wurden, um die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Beiträge zu prüfen.
Zu Frage 3: Viele andere kleinere Radiosender und Online-Zeitungen haben eine vielfach geringere Medienförderung erhalten. Wie und nach welchen Kriterien wurde entschieden gerade HITRADIO SÜDTIROL einen Beitrag in der 92.324,62.- Euro und somit den zweithöchsten für lokale Radiosender vorgesehenen Beitrag zu geben?
Der an Radio Südtirol GmbH gewährte Beitrag erfolgte anhand der von der Inhaberin u.a. erklärten Lohnkosten und Kosten für Agenturen oder sonstige Dritte, die mit der Herstellung oder der Verbreitung förderwürdiger Inhalte beauftragt wurden, gemäß der laut geltender Richtlinie vorgegebenen Punkteberechnung für die Ermittlung des Förderbeitrages.
Freundliche Grüße
Philipp Achammer
Landesrat