In den letzten Jahren lässt die EU-Kommission mit diversen Durchführungsverordnungen aufhorchen, wo Insekten in Lebensmittel genehmigt wurden. Bis jetzt sind dies, Mehlwürmer, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers. Was will die EU-Kommission noch alles genehmigen? Von was sollen sich die EU-Bürger ernähren? Wohin führen diese Durchführungsbestimmungen? Fragen über Fragen. Ist normales Essen out? Sind Insekten in gefrorener, getrockneter und pulverförmiger Form in Lebensmittel wirklich gesund für den menschlichen Körper?
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Frage:
1. Wie steht die Landesregierung zu den EU-Durchführungsverordnungen „Insekten in der Nahrung für Menschen“?
Bozen, 31.01.2023
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner
Insekten in Lebensmittel – Video von Dr. med. Dorothea Thul
Brief an den Bundestag
Antwort von LH Kompatscher
Sehr geehrter Landtagsabgeordnete,
ich nehme hiermit Bezug auf die genannte Anfrage, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” bei der letzten Landtagssession vorgelegt wurde und schriftlich zu beantworten ist.
1. Wie steht die Landesregierung zu den EU-Durchführungsverordnungen „Insekten in der Nahrung für Menschen“?
Für die Verwendung in Lebensmitteln werden Insekten und ihre Derivate als “neuartige Lebensmittel (Novel Food)” bezeichnet. In die Kategorie der „neuartigen Lebensmittel“ fallen z.B. Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden, sowie auch Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden. Die „neuartigen Lebensmittel“ sind durch die Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015, also durch einen verbindlichen Rechtsakt geregelt, der in allen Teilen in der gesamten Europäischen Union, und damit auch in Südtirol, Gültigkeit hat und daher anzuwenden ist.
Die Europäische Kommission erlaubt die Zulassung eines „neuartigen Lebensmittels“ und seine Aufnahme in die „Unionsliste neuartiger Lebensmittel“ nur dann, wenn das Lebensmittel auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landeshauptmann
Arno Kompatscher