Enzian Südtirol

Politik für die Menschen

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Maßnahmen und Sanitätsbetriebe

Bürger beschweren sich darüber, dass nach wie vor in verschiedenen Krankenhäusern weiterhin der Grüne Pass oder der Corona Test verlangt wird, zusätzlich zum Tragen von Masken.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Findet dies die Landesregierung in Ordnung, dass z.B. in der Onkologie auch ein Coronatest verlangt wird?

2. Wenn Ja, warum?

3. Wird dies auf Anweisung der Landesregierung oder des zuständigen Landesrates gemacht? Oder wird dies von den verschiedenen Krankenhäusern eigenständig entschieden?

4. Gedenkt der zuständige Landesrat zu intervenieren?

Bozen, 13.02.2023

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner


Antwort vom LH Kompatscher

Sehr geehrter Landtagsabgeordnete,

ich nehme hiermit Bezug auf die genannte Anfrage, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” bei der letzten Landtagssession vorgelegt wurde und schriftlich zu beantworten ist.

1. Findet dies die Landesregierung in Ordnung, dass z.B. in der Onkologie auch ein Coronatest verlangt wird?
Generell ist zwischen Patienten/Patientinnen und Besuchern/Besucherinnen von Krankenhäusern zu unterscheiden. Patienten/Patientinnen, die stationär behandelt werden, d. h. sich einer Operation oder an-deren invasiven Eingriffen unterziehen müssen, werden weiterhin diagnostischen Tests auf Coronavirus unterzogen, um im Falle einer Positivität einen differenzierten und sicheren Weg während des Krankenhausaufenthalts zu gewährleisten. Für den Zutritt zu besonders sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel Stationen mit pathologisch stark immunsupprimierten Patienten/Patientinnen, die einer Chemotherapie unterzogen werden, sind weiterhin Corona-Tests erforderlich, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

2. Wenn Ja, warum?
Die Durchführung diagnostischer Tests ermöglicht es, einen differenzierten Krankenhausaufenthalt und Behandlungspfad für positive Patienten/Patientinnen zu gewährleisten und stellt gleichzeitig sicher, dass besonders anfällige Patienten im Krankenhaus weniger einem Infektionsrisiko ausgesetzt werden.

3. Wird dies auf Anweisung der Landesregierung oder des zuständigen Landesrates gemacht? Oder wird dies von den verschiedenen Krankenhäusern eigenständig entschieden?
Die Verabschiedung zusätzlicher präventiver Maßnahmen und zur Gewährleistung der Sicherheit im Be-handlungsweg auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen kann von den einzelnen Krankenhäusern in Bezug auf die konkrete Organisations- und Risikosituation autonom getroffen werden.

4. Gedenkt der zuständige Landesrat zu intervenieren?
Aspekte der Organisation von Präventivmaßnahmen, Hygiene und Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern liegen in der Kompetenz und Verantwortung der zuständigen Organisationseinheiten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Landeshauptmann
Arno Kompatscher

AKTIE

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