Bauern egal ob am Berg oder im Tal können um Beiträge ansuchen. Nach Erfüllung der Kriterien ist es jedem Landwirt selbst überlassen, ob er oder sie den Antrag stellt.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Welche Summe an Beiträgen wurde direkt an Obstbauern, Weinbauern, Milchbauern und Viehwirtschaft in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 ausbezahlt?
2. Welche Beitragssumme ist für 2023 an obgenannten Bauern aufgelistet geplant?
Bozen, 21.03.2023
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner