Die Kommission laut Art. 29 des INPS, genehmigte, dass Fachbedienstete beim NIFS, zeitweilig (6 Monate) der Landesdirektion Trient zugewiesen wurden, um die Einstufung im lokalen Stellenplanen beizubehalten, obwohl er/sie freiwillig an einem internen Auswahlverfahren für die gesamtstaatliche Laufbahn teilgenommen und hierbei als gewählten Dienstort die NISF-Landesdirektion Trient angegeben hatte, um seine Position als Koordinator und die entsprechende Vergütung nicht zu verlieren.
Dies vorausgeschickt,
stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:
1. Wie kann das NISF rechtsfertigen, dass es schwerwiegende und begründete Diensterfordernisse bei der Anstalt gibt, auf Grund deren eine sechsmonatige Zuweisung zum Rechtsamt Trient genehmigt werden könnte, wenn der einzige Grund besteht aus persönlichem Interesse, Position und Zulage als Koordinator nicht zu verlieren?
2. Warum wurde nicht das obgenannte 10%-Höchstausmaß in den Laufbahnen (Art.15) eingehalten?
3. Ist es richtig, dass jemand, auf Grund politischer und gewerkschaftlicher Unterstützung zeitweilig außerhalb der Provinz Bozen entsendet werden kann?
Bozen, 27.03.2023
Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner