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Stellenplan

Die Kommission laut Art. 29 des INPS, genehmigte, dass Fachbedienstete des gesamtstaatlichen Stellenplanes zeitweilig der Rechtsabteilung des NIFS Bozen zugewiesen wurden, ohne die mögliche Ausschreibung des Wettbewerbes in Erwägung gezogen zu haben.

Dies vorausgeschickt,

stelle ich an die Landesregierung folgende Fragen:

1. Aus welchem Grund darf eine öffentliche Verwaltung auf so eklatante Weise die obengenannten Autonomiebestimmungen verletzen?

2. Warum wurde die Genehmigung erteilt, bei der Rechtsabteilung des NIFS Bozen zu arbeiten, obwohl er/sie nicht den örtlichen Stellenplanen angehört und derzeit kein Wettbewerb für Rechtsanwälte stattfindet (Art.14)?

3. Wohin kann das künftig führen, wenn unsere Sonderautonomie nicht ehrlich bewahrt wird?

4. Und was noch schlimmer ist, kann es sein, dass jeder Bedienstete aus den nationalen Stellenplan zeitweilig nach Südtirol gesendet werden kann?

5. Welche Machenschaften stecken dahinter?

Bozen, 27.03.2023

Der Landtagsabgeordnete
Josef Unterholzner

AKTIE

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